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Wartungsvertrag

Ein Vertrag legt Umfang, Intervalle und Reaktionszeiten fest. Sie wissen, was wann passiert – und was es kostet.

Vorteile

Vier Dinge, die der Vertrag regelt.

Gegenüber Einzelaufträgen nach jeder Störung: Sie wissen vorher, was gemacht wird, wann und zu welchem Preis.

Bedientableau in einer Aufzugskabine
Was Nutzer sehen, ist die Kabine – der Vertrag kümmert sich um alles dahinter.
  1. 01

    Planbare Kosten

    Für den vereinbarten Umfang gilt ein fester Preis. Arbeiten, die darüber hinausgehen, stimmen wir vorher mit Ihnen ab – ohne Überraschung auf der Rechnung.

  2. 02

    Feste Intervalle

    Die Termine stehen im Wartungsplan für das ganze Jahr. Wir melden uns rechtzeitig; Sie müssen keine Fristen im Kopf behalten.

  3. 03

    Vereinbarte Reaktionszeiten

    Wie schnell wir nach einer Störungsmeldung an der Anlage sind, wird im Vertrag festgelegt – passend zur Nutzung des Objekts.

  4. 04

    Dokumentation

    Nach jedem Termin erhalten Sie ein Protokoll. Damit können Sie Ihre Pflichten als Betreiber jederzeit belegen.

Serviceintervalle

Das Intervall richtet sich nach Anlage und Nutzung.

Ein Aufzug in einem Bürohaus mit hoher Frequenz braucht häufiger einen Termin als einer in einem kleinen Wohnhaus.

  • Wir schlagen das Intervall nach der Bestandsaufnahme vor
  • Wartungstermine werden auf die Prüffristen abgestimmt
  • Herstellervorgaben und Anlagenalter fließen ein
  • Änderungen am Objekt können das Intervall verschieben

Leistungsbausteine

A

Wartung

Regelmäßiger Termin nach Wartungsplan, mit Protokoll.

B

Zwischenkontrolle

Sichtprüfung zwischen den Wartungen, wenn vereinbart.

C

Prüfbegleitung

Vorbereitung und Begleitung der Prüfung durch die ZÜS.

D

Störungsdienst

Meldung, Anfahrt und Instandsetzung im vereinbarten Rahmen.

Drei Schritte

So kommt der Vertrag zustande

Kein langer Vorlauf: Besichtigung, Angebot, Wartungsplan – dann steht der erste Termin.

01

Besichtigung

Wir sehen uns die Anlage vor Ort an und nehmen Typ, Alter und Zustand auf.

02

Angebot

Umfang, Intervalle, Reaktionszeit und Preis – schriftlich, zum Prüfen in Ruhe.

03

Wartungsplan

Die Termine für das Jahr stehen fest; den ersten vereinbaren wir direkt mit Ihnen.

Fragen

Was Auftraggeber vor Vertragsabschluss meistens wissen wollen.

Was ist im Wartungsvertrag enthalten?

Der Umfang steht im Angebot: Anzahl der Wartungen pro Jahr, enthaltene Arbeiten, Umgang mit Verschleißteilen und die Reaktionszeit bei Störungen. Alles, was darüber hinausgeht, wird vorher abgestimmt.

Wie lange läuft der Vertrag?

Laufzeit und Kündigungsfrist werden im Angebot festgelegt. Wir besprechen vorab, welche Variante zu Ihrem Objekt passt.

Was passiert bei einer Störung?

Sie melden die Störung telefonisch. Wir kommen im vereinbarten Zeitrahmen zur Anlage, nehmen sie wieder in Betrieb oder sichern sie ab und informieren Sie über die nötigen Schritte.

Übernehmen Sie auch Anlagen, die bisher jemand anderes gewartet hat?

Ja. Wir sehen uns die Anlage und die vorhandenen Unterlagen an und sagen Ihnen offen, in welchem Zustand sie ist und was zuerst gemacht werden sollte.

Angebot für Ihre Anlage

Anlagentyp, Standort und Nutzung genügen für den ersten Schritt.

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Einsatzgebiet

In Süddeutschland unterwegs

Bayern und Baden-Württemberg – angrenzende Regionen nach Absprache.

Deutschlandkarte, hervorgehoben: Bayern und Baden-Württemberg

Alle Einsatzgebiete ansehen

Feste Touren

Wartung nach Plan statt Terminsuche – Ihre Anlage ist fest eingetaktet.

Kurze Wege

Monteure aus der Region, im Störungsfall im vereinbarten Zeitrahmen vor Ort.

Ein Ansprechpartner

Vom Angebot über die Wartung bis zum Bericht – eine Nummer genügt.